Notiz an mich selbst...: Keine Tüte mit Zeitungen bei den Welpen abstellen und dann vergessen!
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Das Züchten von Hunden ist nach § 11 Abs. 5 des Tierschutzgesetzes genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung ist uns vom örtlichen Veterinäramt Marburg erteilt worden.